May 9th, 2017: 4th Deutsche Briefmarken AG Auction
4th Deutsche Briefmarken AG Auction
May 9th, 2017Deutsches Reich, extraordinary Austrian rainbow series as well as Austrian phase prints.
Special Information
Short Terms and Conditions
Added to the hammer price is a commission of 23% plus 1,50 € per lot. There is no separate VAT. Any import taxes or duties if applicable are payable by the buyer.
Please note the Terms and Conditions
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Schecks werden in Zahlung genommen, bei nicht persönlich bekannten Kunden werden jedoch nur bestätigte Bankschecks akzeptiert. Devisen und Schecks in fremder Währung werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muß.
2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen.
Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen:
bis 50,– € = 2,– € / ab 50,– € = 5,– € / ab 100,– € = 10,– € /ab 500,– € = 20,– € / ab 1000,– € = 50,– € / ab 2000,– € = 100,– € / ab 5000,– € = 200,– € / ab 10000,– € = 500,– €.
Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Alle Lose unterliegen der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 23% sowie 1,50 € je Los erhoben. Es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Im Zielland anfallende Importsteuern oder Zölle gehen zu Lasten des Käufers.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Kunden erhalten eine Vorausrechnung. Alle Beträge, welche 10 Tage nach Versteigerung bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%. Daneben werden Zinsen in Höhe von 1% per angefangenen Monat berechnet. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden nachzuweisen bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Orginalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Angabe falscher Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.
5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben; jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Saalbieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnung usw.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene können nicht beanstandet werden. Wenn ein Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
6. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw., bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer für den entgangenen Gewinn bzw. für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie „bestens“, „auf jeden Fall“ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei „Höchstgebot“, „bestens“, „unbedingt“ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten.
8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers gemacht werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.
9. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Freiburg i. Br. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Deutsche Briefmarken AG, 79104 Freiburg i. Br.
4th Deutsche Briefmarken AG Auction
Tuesday May 9th, 2017
Lot Start | Lot End | Starting Time CEST |
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1 | 9924 | 10:00 CEST |