Deutsche Briefmarken
Aktiengesellschaft

Mozartstraße 62   |   79104 Freiburg i. Br.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:
1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Schecks werden in Zahlung genommen, bei nicht persönlich bekannten Kunden werden jedoch nur bestätigte Bankschecks akzeptiert. Devisen und Schecks in fremder Währung werden zum Tageskurs der Bundesbank  angenommen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muß.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.

3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen.
Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen:
bis 50,– € = 2,– € / ab 50,– € = 5,– € / ab 100,– € = 10,– € /ab 500,– € = 20,– € / ab 1000,– € = 50,– € / ab 2000,– € = 100,– € / ab 5000,– € = 200,– € / ab 10000,– € = 500,– €.
Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Alle Lose unterliegen der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 23% sowie 1,50 € je Los erhoben. Es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Im Zielland anfallende Importsteuern oder Zölle gehen zu Lasten des Käufers.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Kunden erhalten eine Vorausrechnung. Alle Beträge, welche 10 Tage nach Versteigerung bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%. Daneben werden Zinsen in Höhe von 1% per angefangenen Monat berechnet. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden nachzuweisen bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Orginalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind  ausgeschlossen. Durch Angabe falscher Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.

5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben; jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Saalbieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnung usw.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene können nicht beanstandet werden. Wenn ein Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

6. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw., bei Nichteinhaltung etwa gewährter  Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer für den entgangenen Gewinn bzw. für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie „bestens“, „auf jeden Fall“ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei „Höchstgebot“, „bestens“, „unbedingt“ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten.
8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers gemacht werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.

9. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Freiburg i. Br. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Deutsche Briefmarken AG, 79104 Freiburg i. Br. ×
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  Geschäftsbedingungen für Live-Auktionen:

 
  Vorbemerkungen:

Das Portal www.philasearch.com bietet Nutzern die Möglichkeit, über das Medium Internet bei Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote für Auktionen abzugeben. Sofern Sie an dieser Möglichkeit Interesse haben, müssen Sie sich vorher für die jeweilige Auktion bei PhilaSearch als Nutzer für das Segment "Live-Auktionen" registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Teilnahmebedingungen.
 
Indem Sie die Schaltfläche am Ende diese Teilnahmebedingungen anklicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen und schließen mit der Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf einen Vertrag über die Nutzung der Philasearch.com-Website.
 
Sie können Ihre Zustimmung zu diesem Nutzungsvertrag und den nachfolgenden Teilnahmebedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmung schriftlich widerrufen. Richten Sie sich dabei an die Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf oder senden Sie eine E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse service@philasearch.com. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Gebot für eine Auktion abgegeben haben. Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem sie eine schriftliche Mitteilung an die genannte Adresse schicken. Beanstandungen können Sie ebenso an die genannte Adresse versenden.
 
Teilnahmebedingungen:

I. Nutzungsmöglichkeiten

1. PhilaSearch ermöglicht es, dem registrierten Internetnutzer (im folgenden "Nutzer" genannt), bei Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote vor oder auch während der laufenden Auktion über das Medium Internet abzugeben. PhilaSearch agiert insofern lediglich als Bote und nicht als Vertreter für den Nutzer. Insoweit wird klargestellt, dass im Falle eines erfolgreichen Gebots ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Vertragspartner von PhilaSearch auf Basis der jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners von PhilaSearch zustande kommt. Die jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners werden unmittelbar nach Abschluss dieser Registrierung auf dem Bildschirm gezeigt und müssen vom Nutzer zur erfolgreichen Registrierung ausdrücklich akzeptiert werden.
 
2. Registrierte Nutzer von PhilaSearch können die PhilaSearch-Website nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik nutzen. Technische Störungen des Stromversorgungs- oder Übertragungsnetzes, Hardware- und Softwarefehler, Kapazitätsengpässe, Sicherheits- oder wartungsbedingte Unterbrechungen können den Umfang der Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigen. Darüber hinaus hängt die Schnelligkeit der Datenübermittlung auch von der beim Nutzer vorhanden Hardware und seiner Internetanbindung ab. PhilaSearch übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Gebot rechtzeitig beim Auktionator eingeht.
  3. Die Nutzung der Dienste von PhilaSearch durch den registrierten Nutzer ist kostenlos.
  II. Registrierung, Persönliche Daten

1. Zur Registrierung ist vom Nutzer ein Formular auszufüllen. Die in dem Formular abgefragten Daten sind vollständig und richtig vom Nutzer anzugeben und umfassen Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Sofern nach der Registrierung eine Änderung der abgefragten Daten eintritt, ist der Nutzer verpflichtet, diese Änderungen umgehend gegenüber PhilaSearch zu korrigieren.
 
2. Der Nutzer muss die zur Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß angeben. PhilaSearch behält sich das Recht vor, Nutzer, deren Daten unvollständig oder offensichtlich falsch sind sowie Nutzer, die unter technischer Umgehung des Formulars eine Registrierung herbeigeführt haben, zu sperren.
 
3. PhilaSearch wird die im Registrierungsformular angegebenen persönlichen Daten an den jeweiligen Vertragspartner, der die Auktion durchführt, für die sich der Nutzer registriert hat, weiterleiten. Der Vertragspartner von PhilaSearch ist berechtigt, einer Registrierung des jeweiligen Nutzers gegenüber PhilaSearch ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Liegt ein solcher Widerspruch vor, wird PhilaSearch die Registrierung löschen und den Nutzer unter Verwendung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse darüber informieren.
 
4. Die gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in die vorgenannte Nutzung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt gesondert. Ohne eine solche gegebenenfalls erforderliche Einwilligung ist die Registrierung nicht vollständig und wird daher abgelehnt.
 
5. Nach der Registrierung erfolgt eine Bestätigung durch PhilaSearch mit einem Bestätigungscode an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
 
6. Eine Registrierung bei PhilaSearch entfaltet immer nur für eine Auktion Geltung. Will der Nutzer an einer weiteren Auktion teilnehmen, ist eine neue Registrierung erforderlich. Gebote können ab dem Zeitpunkt der vollständigen Registrierung abgegeben werden.
  III. Rechte. Bilder

1. Die Informationen und Bilder auf dem Portal bzw. in den Auktionen sind rechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Urheber.
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IV. Gewährleistung und Haftung

1. Da zwischen PhilaSearch und dem Nutzer mit der Abgabe von Geboten auf Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch kein Vertrag über die versteigerten Objekte mit PhilaSearch zustande kommt, weist PhilaSearch in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass PhilaSearch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der vom Vertragspartner von PhilaSearch angebotenen Artikel keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.
 
2. PhilaSearch haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Außer in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen ist die Haftung von PhilaSearch der Höhe nach auf die bei Beginn der Nutzung typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt; ausgeschlossen ist in solchen Fällen der Ersatz des mittelbaren Schadens, insbesondere des entgangenen Gewinns. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet PhilaSearch nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet PhilaSearch nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von PhilaSearch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
V. Sonstiges

1. Die vorliegenden AGB einschließlich des Nutzungsvertrages unterliegen, soweit der Nutzer Unternehmer ist, dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, unterliegen diese AGB einschließlich des Nutzungsvertrages dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegen.
 
2. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dabei gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
   
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